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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Da gem § 46 AVG als Beweismittel alles in Betracht kommt, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach der Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist, ist es der Behörde nicht verwehrt, die von einem im Ausland wohnhaften Zeugen schriftlich eingeholte Auskunft in ihre Erwägungen einzubeziehen.
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030249.X04Im RIS seit
10.01.2006