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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2143/74 B 8. April 1975 VwSlg 8800 A/1975 RS 1Stammrechtssatz
Die Genehmigung durch den BM für Justiz, die nur eine Voraussetzung für die vom Leiter einer Strafanstalt zu treffende Entscheidung über ein Ansuchen um Gewährung einer Vergünstigung ist, stellt keinen vor dem VwGH anfechtbaren Bescheid dar.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Stellungnahmen Mitwirkung am Verfahren vor anderen Behörden Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justizwesen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter GenehmigungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010059.X01Im RIS seit
29.08.2006