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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen, dass in einem Verfahren über einen Wideraufnahmeantrag gem § 33 Abs 1 und § 34 Abs 2 VwGG eingestellt wurde, weil der Wiederaufnahmewerber den auf § 34 Abs 2 VwGG gestützten Auftrag zur Behebung von Mängeln seines Wiederaufnahmeantrages nicht fristgerecht nachgekommen war.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010038.X01Im RIS seit
13.03.2008Zuletzt aktualisiert am
28.07.2015