RS Vwgh 1988/5/18 88/01/0038

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §45 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen, dass in einem Verfahren über einen Wideraufnahmeantrag gem § 33 Abs 1 und § 34 Abs 2 VwGG eingestellt wurde, weil der Wiederaufnahmewerber den auf § 34 Abs 2 VwGG gestützten Auftrag zur Behebung von Mängeln seines Wiederaufnahmeantrages nicht fristgerecht nachgekommen war.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010038.X01

Im RIS seit

13.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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