RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0162

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1990/8, 444;

Rechtssatz

Bei Rechtsgeschäften, bei denen der Eigentumsübergang der Genehmigung der Behörde bedarf, wird das Wirksamwerden des Geschäftes selbst nicht hinausgeschoben. Vor Genehmigung kann zwar die Steuerschuld nicht entstehen, aber der steuerpflichtige Rechtsvorgang entsteht bereits mit der Willenseinigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160162.X05

Im RIS seit

19.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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