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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §357;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0549/78 B 2. Mai 1978 VwSlg 9551 A/1978 RS 2Stammrechtssatz
Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme verfügt wird, ist im Verwaltungsweg durch den selbständigen Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und OpferfürsorgeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986080212.X01Im RIS seit
30.05.2006