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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Die Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des Bf (Wegfall der bf Person ohne Eintrittsmöglichkeit - Verwaltungsstrafverfahren) hat mit keinem der beiden in § 33 Abs 1 VwGG ausdrücklich geregelten Einstellungstatbestände eine solche Ähnlichkeit, dass eine der beiden Kostenersatzregeln "sinngemäß" angewendet werden könnte.
Schlagworte
Gültigkeit der Kostenbestimmungen InhaltlichEinstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080001.X04Im RIS seit
17.11.2006Zuletzt aktualisiert am
22.09.2016