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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §21 Abs1;Rechtssatz
Der Regelungsgegenstand des § 21 Abs 1 AlVG, nämlich die Art und Weise der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes, ist insofern zeitbezogen, als dabei vom Tag der Geltendmachung des Anspruches auszugehen ist.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080079.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015