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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §13 Abs3 impl;Rechtssatz
Ein Fehlen der für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages maßgeblichen Angaben ist einem Auftrag zur Behebung des Gebrechens nicht zugänglich, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt; es führt zur Zurückweisung des Antrages, da nicht von dessen Rechtzeitigkeit ausgegangen werden kann (Hinweis B 15.4.1988, 88/17/0051).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag AusschlußFormgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle MängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160003.X04Im RIS seit
19.05.1988Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009