RS Vwgh 1988/5/19 86/08/0212

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

36 Wirtschaftstreuhänder
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSPVG §3 Abs1 Z1;
WTBO §40 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2560/59 E 23. März 1960 VwSlg 5245 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Das Ruhen der Berufsbefugnis eines Wirtschaftstreuhänders wird nicht schon durch die tatsächliche Nichtausübung der Befugnis, sondern erst durch die Anzeige des Verzichtes auf die Ausübung der Befugnis herbeigeführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080212.X03

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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