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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Auf den Umstand, dass der Bf die zuständigen Behörden sofort nach Eintritt des Krankenstandes davon in Kenntnis gesetzt hat, stellt der dritte Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 AlVG nicht ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986080046.X02Im RIS seit
28.03.2006Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017