RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0102

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs2;
VwGG §21 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1989/5, 290;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/03/30 85/15/0073 1

Stammrechtssatz

Hat die angefochtene Aufhebung eines Bescheides gem § 299 Abs 2 BAO eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Bf zur Folge, ist die Beschwerde nicht zurückzuweisen (Hinweis B 11.12.1986, 86/16/0017).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160102.X01

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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