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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §51;Rechtssatz
Erheben zwei Personen gegen einen Bescheid Beschwerde, wird sodann die Beschwerde des Erstbf zurückgewiesen und die des Zweitbf abgewiesen, so befinden sich beide in derselben prozessualen Stellung (beide sind unterlegen). Daher ist entgegen dem Antrag der bel Beh, die zwei Gegenschriften verfasst hat, nur einmal Kostenersatz zuzusprechen.
Schlagworte
BescheidbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160009.X02Im RIS seit
14.01.2002