RS Vwgh 1988/5/19 86/08/0004

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §115 Abs3;

Rechtssatz

Bei der vorzeitigen Alterspension handelt es sich angesichts der Art der gesetzlichen Regelung um eine besondere Begünstigung, die nur jenen Versicherten zukommen soll, die tatsächlich die vom Gesetz zur Anspruchserfüllung geforderten Versicherungsmonate erworben haben (Hinweis E 17.3.1983, 81/08/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080004.X03

Im RIS seit

16.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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