RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0165

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Jegliches Überschreiten des mit 130 m2 bestimmten Höchstausmaßes der Nutzfläche einer Arbeiterwohnstätte (Hinweis E 7.5.1987, 86/16/0258) führt zum Verlust der Steuerbefreiung. Ein Windfang zählt zur Nutzfläche (Hinweis E 21.11.1985, 83/16/0143 und E 17.11.1983, 83/16/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160165.X02

Im RIS seit

19.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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