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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Das im § 41 VwGG verankerte Neuerungsverbot kommt dann nicht zum Tragen, wenn der Bf im Verwaltungsverfahren keine Gelegenheit zur Erstattung des diesbezüglichen Vorbringen hatte.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160036.X05Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2018