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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Besprechung in:FJ 9/1994, S 197-208;Rechtssatz
Geht ein Kommanditist, der gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, eine Bürgschaftsverpflichtung für einen der KG eingeräumten Kredit ein, besteht kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Bürgschaftsübernahme zugunsten der KG bzw den in der Folge geleisteten Zahlungen und den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer der GmbH. - Der Verlust der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wäre erst die mögliche weitere Folge des Scheiterns der wirtschaftlichen Aktivitäten der KG gewesen. Die Bürgschaftsübernahme durch den Bfr diente daher wirtschaftlich in erster Linie dem Fortbestand der KG und nur indirekt der Erhaltung der nichtselbständigen Einkünfte des Bfr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130154.X01Im RIS seit
25.05.1988Zuletzt aktualisiert am
10.01.2011