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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24;Rechtssatz
Die Veräußerung eines Teilbetriebes setzt die Veräußerung eines organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teiles eines Gewerbebetriebes voraus, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis auf E 17.10.1978, 2446/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130066.X01Im RIS seit
25.05.1988