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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §47;Rechtssatz
Die Tatsache, daß der Mehrheitseigentümer im Rahmen der ordentlichen Verwaltung der gemeinschaftlichen Liegenschaft einen Hausbesorger bestellen und kündigen kann, macht ihn nicht zum alleinigen Dienstgeber des Hausbesorgers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130231.X02Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015