RS Vwgh 1988/5/25 87/13/0178

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Veröffentlicht am 25.05.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;
EStG 1972 §67 Abs6;

Rechtssatz

Die Begünstigungsvorschrift ist nur in Fällen der Auflösung des Dienstverhältnisses anwendbar. Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wurde bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch beachtet oder geltend gemacht, dann sind ein beendetes Dienstverhältnis und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Ausnahmen davon werden dort angebracht sein, wo die unmittelbare, im wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130178.X01

Im RIS seit

25.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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