Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §19;Rechtssatz
Einer Ladung, die nur die Aufforderung, zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer (hier: nicht näher umschriebenen) Verwaltungsstrafsache als Beschuldigter zu erscheinen, enthält, jedoch keine Rechtsfolgen für den Fall des ungerechtfertigten Ausbleibens androht, kommt Bescheidcharakter nicht zu. Eine hingegen erhobene VwGH-Beschwerde ist gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090057.X02Im RIS seit
06.12.2006