RS Vwgh 1988/5/26 85/06/0094

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Veröffentlicht am 26.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0904/79 B 26. September 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Der Antragsteller hat seinen Antrag in Hinsicht auf die Erfüllung der nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht seiner Büroangestellten zu substantiieren. Allgemeine Behauptungen genügen nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985060094.X04

Im RIS seit

30.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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