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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Die Überprüfung der Geschwindigkeit durch Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug auf einer Strecke von ca 2,7 km reicht aus; die Erstellung eines Weg-Zeit-Diagrammes ist daher nicht erforderlich.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986180072.X05Im RIS seit
11.07.2001