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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/01/14 86/05/0037 1Stammrechtssatz
Ist der VwGH aufgrund einer Säumnisbeschwerde zu einer Sachentscheidung berufen, so ist die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des VwGH maßgebend (hier: Geruchsbelästigungen und Staubbelästigungen durch "Hühnerhalle").
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180023.X01Im RIS seit
11.07.2001