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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen, dass die belangte Behörde zur Rechtfertigung des Beschwerdeführers, er habe den Alkotest nicht verweigert, sondern habe der ihn zur Ablegung des Alkotestes auffordernde Polizeibeamte nach seiner wiederholten Bitte, ihm die korrekte Handhabung des Alkotestes zu erklären, mit dem Worten "Danke, dies genügt" den Alkotest wieder weggeräumt, verpflichtet gewesen wäre, die Polizeibeamten iSd E eines verstärkten Senates vom 26.6.1978, 0695/77, VwSlg 9602 A/1978, eingehend in Frage und Antwort als Zeugen zu vernehmen.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenAlkotest Verweigerungfreie BeweiswürdigungBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenBeweismittel BeschuldigtenverantwortungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180069.X07Im RIS seit
14.10.2005Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009