Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §883;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1988/12, S 680;Rechtssatz
Es geht zu Lasten des Unterfertigers, wenn dieser ein Schriftstück unterschreibt, ohne sich von dessen Inhalt zu vergewissern (Hinweis auf E 2.7.1986, 85/03/0093).
Schlagworte
Unterschrift des Genehmigenden Formgebrechen behebbare Unterschrift Unterschrift UnterfertigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180085.X04Im RIS seit
24.08.2006Zuletzt aktualisiert am
21.11.2008