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L94402 Krankenanstalt Spital KärntenNorm
KAG 1957 §28 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1541/62 E 2. April 1963 VwSlg 6009 A/1963 RS 2Stammrechtssatz
Unter Einrichtungen im Sinne des § 55 Abs 2 Slbg KrankenanstaltenO sind alle für die Pflege der Patienten erforderlichen Gegebenheiten einschließlich des Pflegepersonales zu verstehen. Bei der Prüfung der Gleichartigkeit oder annähernden Gleichwertigkeit solcher Einrichtungen ist auch darauf Bedacht zu nehmen, ob und inwieweit nicht eine etwa in einem bestimmten Belang festgestellte Unterlegenheit durch Vorzüge auf einem anderen Gebiet wettgemacht wird und daher im Gesamtergebnis doch eine annähernde Gleichwertigkeit vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180042.X01Im RIS seit
23.08.2006