RS Vwgh 1988/5/27 86/18/0072

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Veröffentlicht am 27.05.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 lita Z10a;

Rechtssatz

Verkehrstechnisch geschulten Organen der Sicherheitswache muss auch ohne langjährige Erfahrungen im Straßenverkehrsdienst ein - wenn auch nur im Schätzungswege gewonnenes - Urteil zugebilligt werden, ob ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit in erheblichem Maße überschritten hat oder nicht.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit Polizeibeamter, Sicherheitswachebeamter, Gendarmeriebeamter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180072.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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