RS Vwgh 1988/5/27 88/18/0065

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Veröffentlicht am 27.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Widersprüche zwischen Zeugenaussagen hinsichtlich einer für die Tatbildmäßigkeit des Verhaltens des Beschuldigten nicht bedeutsamen Frage sind unwesentlich.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBeweismittel ZeugenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungBeweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180065.X02

Im RIS seit

23.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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