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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat ein Beschuldigter die von ihm in einem Verwaltungsstrafverfahren wiedergegebene "Verantwortung" auch "als Zeuge" unter ausdrücklichem Hinweis auf die ihn treffenden strafrechtlichen Sanktionen für eine falsche Zeugenaussage im Rahmen seiner Einvernahme in einem anderen Verfahren (hier:
Gerichts- bzw. Disziplinarverfahren gegen die bei der der gegenständlichen Verwaltungssache zugrundliegenden Amtshandlung einschreitenden Polizeibeamten wegen Übergriffe anlässlich dieser Amtshandlung) zu Protokoll gegeben, so ist die Auffassung, den Beschuldigten treffe im Gegensatz zu den Sicherheitswachebeamten keine strafrechtliche Sanktion bei Verletzung der Wahrheit, verfehlt.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenBeweismittel GerichtsverfahrenBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Verhältnis Gericht VerwaltungsbehördeBeweismittel BeschuldigtenverantwortungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987180069.X06Im RIS seit
14.10.2005Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009