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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1990/7, S 395; AnwBl 1988/12, S 680;Rechtssatz
Einem Rechtsanwalt, der sich bei der Unterfertigung eines Schriftsatzes (mit welchem einem Mängelbehebungsauftrag entsprochen werden soll) nicht überzeugt, was er unterfertigt, ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung UnterschriftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180085.X02Im RIS seit
24.08.2006Zuletzt aktualisiert am
21.11.2008