RS Vwgh 1988/5/27 88/18/0068

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Veröffentlicht am 27.05.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art131a;
StVO 1960 §89a Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Entfernung eines Fahrzeuges von einer Wiener Gemeindestraße ist dem Magistrat der Stadt Wien und nicht der Bundespolizeidirektion Wien zuzurechnen, selbst wenn ein Sicherheitswachebeamter der letzteren den Anstoß zur Entfernung gegeben hat (Hinweis E 7.9.1979, 1825/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180068.X01

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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