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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0777/79 B 24. April 1979 RS 1Stammrechtssatz
Im Falle eines Auftrags zur Mängelbehebung iSd § 34 Abs 2 VwGG obliegt es dem Vertreter der bfr Partei selbst, sich davon zu überzeugen welche Erledigungen aufgetragen und ob diesen zur Gänze nachgekommen wurde. Zu diesem Zweck hat er auch für die erforderliche Vorlage des Handaktes an ihn sorge zu tragen. Es kann nicht einer Kanzleileiterin überlassen werden, selbständig zu entscheiden, in welcher Weise einem gerichtlichen Auftrag zu entsprechen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180085.X03Im RIS seit
24.08.2006Zuletzt aktualisiert am
21.11.2008