RS Vwgh 1988/5/27 88/18/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1988
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GBefG 1952 §3 Abs3;
GewO 1973 §1 Abs2;
GewO 1973 §1 Abs3;
GewO 1973 §1 Abs4;
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Dass der Beschuldigte "den Lkw weiterverkauft" hat, steht weder der Annahme der Regelmäßigkeit der Holztransporte iSd § 1 Abs 2 GewO entgegen, noch schließt dieser Umstand aus, dass die inkriminierte Tätigkeit selbstständig ausgeübt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180034.X03

Im RIS seit

22.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten