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50/01 GewerbeordnungNorm
GBefG 1952 §3 Abs3;Rechtssatz
Dass der Beschuldigte "den Lkw weiterverkauft" hat, steht weder der Annahme der Regelmäßigkeit der Holztransporte iSd § 1 Abs 2 GewO entgegen, noch schließt dieser Umstand aus, dass die inkriminierte Tätigkeit selbstständig ausgeübt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180034.X03Im RIS seit
22.08.2006Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012