RS Vwgh 1988/5/27 87/18/0069

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Veröffentlicht am 27.05.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0198 E 19. Dezember 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Verpflichtung nach § 99 Abs 1 lit b und § 5 Abs 2 StVO ist es nicht entscheidend, welchen Alkoholisierungsgrad und welchen Blutalkoholgehalt der Lenker aufweist, weil es nur auf die Vermutung der Alkoholbeeinträchtigung auf Grund bestimmter äußerer Anzeichen ankommt (Hinweis E 17.2.1984, 81/02/0332).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180069.X04

Im RIS seit

14.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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