RS Vwgh 1988/5/27 88/18/0015

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Veröffentlicht am 27.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §40 Abs2;
VStG §42 Abs1;

Rechtssatz

Die Verständigung vom Einlangen bestimmter Aktenstücke, verbunden mit der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme, stellt keine Aufforderung iSd § 42 VStG 1950 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180015.X09

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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