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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Es entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, daß jene Ausführungen, die zu Beginn eines Verfahrens gemacht werden, der Wahrheit näher kommen als spätere (Hinweis E 10.2.1987, 85/14/0142).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150070.X02Im RIS seit
30.05.1988Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010