RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0070

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Veröffentlicht am 30.05.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
FinStrG §98 Abs3;

Rechtssatz

Es entspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens, daß jene Ausführungen, die zu Beginn eines Verfahrens gemacht werden, der Wahrheit näher kommen als spätere (Hinweis E 10.2.1987, 85/14/0142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150070.X02

Im RIS seit

30.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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