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UStGNorm
UStG 1972 §3 Abs1Rechtssatz
Wenngleich die Verschaffung der Verfügungsmacht zwar meist mit der Übertragung des Eigentums iSd bürgerlichen Rechts zusammenfällt, ist dies jedoch nicht stets der Fall, denn der Begriff "Verfügungsmacht" ist ein eigenständiger Begriff des USt-Rechtes (Hinweis E 10.2.1976, 2159/74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986150119.X03Im RIS seit
28.08.2019Zuletzt aktualisiert am
28.08.2019