RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0070

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Veröffentlicht am 30.05.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §20;
KfzStG §8 Abs4;

Rechtssatz

Von einer geringfügigen Überschreitung einer Frist bei Festsetzung einer Abgabenerhöhung kann dann keine Rede sein, wenn die Nichtentrichtung der Steuer sich auf mehr als ein Kalendermonat erstreckt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150070.X03

Im RIS seit

30.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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