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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Von einer geringfügigen Überschreitung einer Frist bei Festsetzung einer Abgabenerhöhung kann dann keine Rede sein, wenn die Nichtentrichtung der Steuer sich auf mehr als ein Kalendermonat erstreckt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150070.X03Im RIS seit
30.05.1988Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010