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32/06 VerkehrsteuernNorm
KfzStG §8 Abs3;Rechtssatz
Das Verlangen eines Organes der Abgabenbehörde oder der öffentlichen Sicherheit iSd § 8 Abs 3 erster Satz KfzStG ("der Lenker eines Kfz möge die Kraftfahrzeugsteuerkarte zur Überprüfung vorweisen") ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150037.X01Im RIS seit
30.05.1988