RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0037

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Veröffentlicht am 30.05.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

KfzStG §8 Abs3;

Rechtssatz

Das Verlangen eines Organes der Abgabenbehörde oder der öffentlichen Sicherheit iSd § 8 Abs 3 erster Satz KfzStG ("der Lenker eines Kfz möge die Kraftfahrzeugsteuerkarte zur Überprüfung vorweisen") ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150037.X01

Im RIS seit

30.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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