RS Vwgh 1988/5/31 87/05/0142

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Index

Baurecht - OÖ
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Oberösterreich
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs3
BauRallg
ROG OÖ 1972 §10 Abs1

Rechtssatz

Ein Anhörungsrecht im Verfahren über die Erlassung eines Raumordnungsplanes vermag das notwendige Parteiengehör im Rahmen des baubehördl Bewilligungsverfahrens nicht zu ersetzen. (Das E 14.4.1987, 86/05/0153 kann zur Begründung eines anderen Standpunktes nicht herangezogen werden, da es im Beschwerdefall nicht um das Ergebnis einer Beweisaufnahme und deren rechtliche Beurteilung geht, sondern um den Eintritt einer neuen Rechtslage, die die rechtliche Stellung der Nachbarn im Verfahren jedenfalls beeinflusst.)

Schlagworte

Parteiengehör Änderung der RechtslageParteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050142.X08

Im RIS seit

23.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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