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Baurecht - OÖNorm
AVG §42Rechtssatz
Aus § 42 AVG kann nicht zu Recht abgeleitet werden, daß die Berufungsbehörde eine geänderte Rechtslage nicht zu berücksichtigen hat.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050142.X05Im RIS seit
23.01.2020Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020