RS Vwgh 1988/5/31 87/05/0142

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Index

Baurecht - OÖ
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42
AVG §56
AVG §66 Abs4
VwRallg

Rechtssatz

Aus § 42 AVG kann nicht zu Recht abgeleitet werden, daß die Berufungsbehörde eine geänderte Rechtslage nicht zu berücksichtigen hat.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050142.X05

Im RIS seit

23.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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