RS Vwgh 1988/5/31 87/07/0197

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Veröffentlicht am 31.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §73 Abs2;
WRG 1959 §28;

Rechtssatz

Ein in einem vorangegangenen (zu Unrecht durchgeführten) Wiederherstellungsverfahren gem § 28 WRG 1959 erfolgter Übergang der Zuständigkeit gem § 73 AVG 1950 kann nicht in ein anderes, nämlich ein Bewilligungsverfahren fortwirken.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070197.X02

Im RIS seit

23.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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