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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §2;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob nach Auswanderung eines Asylwerbers dieser durch den in Berufung gezogenen Bescheid, der eine negative Feststellung ausspricht, nämlich dass der Asylwerber nicht Flüchtling ist, in seinem Recht auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft verletzt ist.
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010342.X01Im RIS seit
21.06.2005