RS Vwgh 1988/6/1 87/01/0342

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Veröffentlicht am 01.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §2;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob nach Auswanderung eines Asylwerbers dieser durch den in Berufung gezogenen Bescheid, der eine negative Feststellung ausspricht, nämlich dass der Asylwerber nicht Flüchtling ist, in seinem Recht auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft verletzt ist.

Schlagworte

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010342.X01

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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