RS Vwgh 1988/6/7 88/10/0031

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Veröffentlicht am 07.06.1988
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82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §27;
LMG 1975 §8 lita;

Rechtssatz

Der VwGH pflichtet der im E des OGH 7 Os 183/60 v. 17.6.1960, RZ 1960, 157 = EvBl 1960/390 dargelegten Rechtsansicht zur "Gesundheitsschädlichkeit" mit der Ergänzung bei, dass sich die Beantwortung dieser Frage sowohl nach der Art als auch nach der MENGE des Stoffes richtet. "Gesundheitsschädlichkeit" liegt nicht vor, wenn diese Eigenschaft "nicht auszuschließen", sondern nur dann, wenn der Eintritt der Gesundheitsschädigung ZU ERWARTEN ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100031.X03

Im RIS seit

13.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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