Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §27;Rechtssatz
Der VwGH pflichtet der im E des OGH 7 Os 183/60 v. 17.6.1960, RZ 1960, 157 = EvBl 1960/390 dargelegten Rechtsansicht zur "Gesundheitsschädlichkeit" mit der Ergänzung bei, dass sich die Beantwortung dieser Frage sowohl nach der Art als auch nach der MENGE des Stoffes richtet. "Gesundheitsschädlichkeit" liegt nicht vor, wenn diese Eigenschaft "nicht auszuschließen", sondern nur dann, wenn der Eintritt der Gesundheitsschädigung ZU ERWARTEN ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100031.X03Im RIS seit
13.12.2006