Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Sehen die mit der Lebensgefährtin des Bfr geschlossenen Mietverträge vor, zusätzlich zu der geringfügigen Grundmiete alle steuerlich absetzbaren die vermietete Wohnung betreffenden Aufwendungen zu tragen, ist ein Verlust aus dem Mietobjekt begrifflich ausgeschlossen. Da der Bfr jedoch Jahre hindurch Verluste aus dieser Vermietung erklärte, wurde dem wesentlichen Vertragsinhalt nicht entsprochen, sodaß unter diesen Umständen die Annahme der belangten Behörde, die Mietverträge seien nur zum Schein geschlossen worden, nicht als rechtswidrig angesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984130057.X01Im RIS seit
08.06.1988