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Verwaltungsverfahren - VStGNorm
AVG §56Rechtssatz
Eine ohne die Voraussetzungen des § 47 Abs 1 VStG (Anzeige auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans oder Geständnis des Beschuldigten vor einem solchen) erlassene Strafverfügung ist kein "Nichtbescheid": Selbst wenn es an diesen Voraussetzungen mangelt, bewirkt dies auch keine Nichtigkeit der Strafverfügung, weil ein solcher Mangel von keiner gesetzlichen Vorschrift mit Nichtigkeit bedroht ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030102.X01Im RIS seit
25.01.2022Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022