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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §47 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0036Rechtssatz
Soweit die Vergleichssumme nicht bestimmten geltend gemachten Ansprüchen zugeordnet werden kann, unterliegt sie dem einheitlichen Belastungsprozentsatz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130262.X02Im RIS seit
08.06.1988Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016