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Verwaltungsverfahren - VStGNorm
AVG §56Rechtssatz
Eine Strafverfügung ist auch dann rechtswirksam, wenn sie nicht unter Verwendung der in der Verordnung abgedruckten Formulare ergeht.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030102.X03Im RIS seit
25.01.2022Zuletzt aktualisiert am
25.01.2022