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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Die bloße Behauptung, die Schätzung sei in realistischer Weise erfolgt, vermag die notwendige schlüssige Darlegung der Gedankengänge, welche zu dem betreffenden Schätzungsergebnis geführt haben, nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130193.X01Im RIS seit
08.06.1988