RS Vwgh 1988/6/8 87/13/0193

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Veröffentlicht am 08.06.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Die bloße Behauptung, die Schätzung sei in realistischer Weise erfolgt, vermag die notwendige schlüssige Darlegung der Gedankengänge, welche zu dem betreffenden Schätzungsergebnis geführt haben, nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130193.X01

Im RIS seit

08.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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