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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0177 E 18. Mai 1988 RS 3Stammrechtssatz
Der Umstand, dass ein Anteil an einer GesmbH nicht als barer Kapitalwert zu betrachten ist, sondern eine rechnerische Größe darstellt, stellt keine Tatsache dar, deren Feststellung der Einräumung des Parteiengehörs bedarf.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030190.X01Im RIS seit
28.12.2005